Wichtige Punkte dazu aus der Sicht von autismus Deutschland e.V.:
- Es darf keinesfalls einen Wegfall von Leistungen geben.
- Auch bei Vorliegen nur eines ICF-Items muss ein Anspruch auf Eingliederungshilfe gegeben sein. Eine Leistungsgewährung nur nach „Ermessen“ reicht nicht aus, wenn in weniger als fünf bzw. drei Lebensbereichen nach ICF Einschränkungen vorliegen. Die Eingliederungshilfe muss zwingend das „Auffangnetz“ für alle Menschen mit Behinderungen sein.
- Das BTHG muss alle Menschen umfassen, die körperliche, seelische, geistige oder Sinnesbeeinträchtigungen haben.
- Nicht nur eine personelle Unterstützung durch eine anwesende Person, sondern auch eine weitergehende therapeutische Unterstützung muss eine notwendige Leistung im Sinne der Eingliederungshilfe sein. Das ist für Menschen mit Autismus außerordentlich wichtig.
- Das Mindestmaß an wirtschaftlich verwertbarer Arbeitsleistung muss entfallen. Auch Personen mit hohem Unterstützungsbedarf sollen arbeiten dürfen!
- Der Einsatz von Einkommen und Vermögen muss vollständig entfallen! Die geplante Anhebung der Heranziehungsgrenzen beseitigt nicht die Diskriminierung von Menschen mit Behinderungen. Menschen, die trotz ihrer Behinderung auf dem ersten Arbeitsmarkt Fuß fassen können, müssen motiviert sein, dies auch anzustreben.
- Menschen mit Behinderungen dürfen nicht wegen ihres Unterstützungsbedarfs auf Pflegeeinrichtungen abgeschoben werden, wenn Sie alleine und mit ambulanter Unterstützung ein freieres Leben führen können, nur weil ein Heim eventuell kostengünstiger ist.